Heilig-Geist-Schule

Hygienevorschriften und Mund-Nasen-Bedeckung

Bild von congerdesign auf Pixabay
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Liebe Eltern,

das Niedersächsische Kultusministerium gibt zu den aktuellen Hygienevorschriften und zur Mund-Nasen-Bedeckung allen Schulen folgende Vorgaben:

Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 ist an den Schulen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts in bestimmten Situationen verpflichtend.

Die Verpflichtung ergibt sich aus der „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV- 2“ (Niedersächsische Corona-Verordnung) als allgemeine Regelung zum Schutz der Bevölkerung.

Demnach gilt folgende Regelung: „Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Einhaltung des Abstandsgebots […] zwischen Personen, die nicht derselben Gruppe […] angehören, nicht gewährleistet werden kann.“

Das Robert Koch-Institut weist im Epidemiologischen Bulletin vom 23.04.2020 zur „Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen – Überlegungen, Entscheidungs- grundlagen und Voraussetzungen“ darauf hin, dass das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung „dazu beitragen [kann], Übertragungen innerhalb der Einrichtungen, insbesondere durch prä- und asymptomatisch Infizierte, zu reduzieren und somit auch Risikogruppen vor Übertragungen zu schützen (Fremdschutz). Dies gilt vor allem in Situationen, in denen das Abstandsgebot nicht oder nur schwer eingehalten werden kann.“

Mit dieser Vorgabe für die Schulen soll daher verhindert werden, dass bei Begegnungen zwischen unterschiedlichen Gruppen in fester Zusammensetzung (Kohorten) außerhalb des Unterrichts eine Übertragung von Infektionen zwischen diesen Gruppen erfolgt.

Für die kurze Zeit der Pause oder des Aufenthalts außerhalb des Unterrichts bestehen keine Bedenken, dass bereits Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese ist in Niedersachsen bereits jetzt im ÖPNV und beim Einkaufen nach der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus auch für Kinder ab sechs Jahren verpflichtend. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) hat als wissenschaftliche Fachgesellschaft hierzu Stellung genommen. Auch wenn eine Umsetzung in den unteren Klassen der Grundschule eine Herausforderung darstellt, hält sie die Pflicht zum zeitlich begrenzten Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Kinder ab dem Schulalter in einem begrenzten Umfang für vertretbar.

Wir bitten dies zu beachten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

(zitiert aus „Verstöße gegen Hygienemaßnahmen“, Stand: 03.09.2020)

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