Die Entscheidungen in der Schule werden von den Konferenzen, dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen. Die Gremien im Einzelnen:
Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiterin/Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare und Anwärter/innen, die hauptberuflich an
der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Als Elternvertreter in der Gesamtkonferenz wurden im Schuljahr 2024/2025 gewählt:
- Frau Franziska Breitschaft
- Frau Nelia Hofschröer
- Herr Markus Kleinelanghorst
- Frau Aysel Özay
- Frau Julia Aßmus
- Frau Nicole Sommer
Stand: 20.09.2024
Zu den Aufgabenbereichen und gesetzlichen Vorgaben vgl.
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 34 Gesamtkonferenz
und
Gesamtkonferenz etc., Niedersächsische Landesschulbehörde
Als ElternvertreterInnen für die Fachkonferenzen wurden im Schuljahr 2025/2026 gewählt:
- Deutsch: Frau J. Höckelmann und Frau A. Ritter
- Englisch: Frau J. Hinnenkamp und Frau T. Grealish
- Religion: Frau J. Patterson und Frau A. Röttgers
- Kunst / Textile Gestaltung / Werken: Frau A. Röttgers und Frau N. Sommer
- Mathematik: Frau T. Lotze und Frau A. Özay
- Musik: Frau K. Dorndorf und Frau I. Suendorf
- Sachunterricht: Frau K. Schweer und Frau S. Vierfuß
- Sport: Frau K. Pille und Frau P. Kaiser
Stand: 06.10.2025
Fachkonferenzen (§ 35 Abs. 1 NSchG) werden an den allgemein bildenden Schulen von der Gesamtkonferenz für einzelne Unterrichtsfächer oder
Gruppen von Fächern eingerichtet. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern.Fachkonferenzen bestehen aus den Lehrkräften, die die Fächer an der Schule unterrichten sowie aus gewählten Elternvertretern.
Die aktuellen Elternvertreter der Fachkonferenzen werden hier im Anschluss an die nächste Schulelternratssitzung veröffentlicht.
Zu den Aufgabenbereichen und gesetzlichen Vorgaben vgl.
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 35 Teilkonferenzen
und
Fachkonferenz etc., Niedersächsische Landesschulbehörde
Im Schuljahr 2025/2026 sind die gewählten ElternvertreterInnen der Klassenkonferenzen:
- Klasse E1: Frau Sommer, Frau Farger-Smulski, Frau Grealish
- Klasse E2: Frau Hofschröer, Frau Manke, Frau Hooge
- Klasse E3: Frau Loeck, Frau Dorndorf, Frau Höckelmann
- Klasse E4: Frau Suendorf, Frau Westermann, Frau Baumgartner
- Klasse E5: Frau Schnare-Wygold, Frau Patterson, Frau Schmidt
- Klasse E6: Herr Meyer, Herr Kathmann, Frau Feld
- Klasse 3a: Frau Röttgers, Frau Pille, Herr Buddeke
- Klasse 3b: Frau Özay, Frau Aßmus, Herr Bruns
- Klasse 3c: Herr Kleinelanghorst, Frau Lotze, Frau Ritter
- Klasse 4a: Frau Vierfuß, Frau Schwär, Herr Hoogen
- Klasse 4b: Frau Kaiser, Frau Hinnenkamp, Frau Schumacher
- Klasse 4c: Frau Sandhäger, Frau Kaiser, Frau Kramer
Stand: 16.09.2025
Der Vorstand des Schulelternrates 2024/2025 setzt sich wie folgt zusammen:
- Frau Nelia Hofschröer
- Herr Jörg Meyer
- Frau Franziska Breitschaft
- Herr Frederik Kathmann
Der Vorstand des Schulelternrates ist per E-Mail erreichbar unter
ser-vorstand@heiliggeistschule.de
Stadtelternrat:
- Herr Jörg Meyer
- Herr Frederik Kathmann
Festausschuss:
- folgt
Stand: 20.09.2024
Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz (§ 35 Abs. 2 NSchG) einzurichten. Diese entscheidet über die Angelegenheiten die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen oder Schüler betreffen, z. B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 5 NSchG), soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat.
Zu den Aufgabenbereichen und gesetzlichen Vorgaben vgl.
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 35 Teilkonferenzen
und
Klassenkonferenz etc., Niedersächsische Landesschulbehörde
An den allgemein bildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.
An der Heilig-Geist-Schule sind die folgenden Vertreter*innen gewählt:
- LehrervertreterInnen
- Frau Lange-Glandorf (Rektorin / Vorsitzende)
- Frau Lindstedt
- Herr Kaltermann
- Herr Rothermundt
- Frau Holtgrewe, stellvertretendes Mitglied
- Frau Unger, stellvertretendes Mitglied
- ElternvertreterInnen
- Frau Franziska Breitschaft
- Frau Helene Kaiser
- Frau Isabel Baumgartner
- Herr Stefan Buddeke
Stand: 25.09.2024
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.
Vgl. Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 38 a Aufgaben des Schulvorstandes
und
Schulvorstand etc., Niedersächsische Landesschulbehörde
Schulleiterin:
Frau Lange-Glandorf
stellvertretende Schulleiterin:
Frau Lindstedt
Aufgabenbereiche der Schulleitung:
vgl. Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998, § 43 Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den
Seiten der Niedersächsischen Landesschulbehörde.