Heilig-Geist-Schule

Schul-ABC

Die häufigsten Fragen (FAQ) an unserer Schule in Kurzform beantwortet. Die Inhalte werden fortlaufend erweitert bzw. aktualisiert.

<strong>Anfang - Erster Schultag</strong>

Der erste Schultag ist ein wichtiger Tag für ein Kind. Damit die ganze Familie Gelegenheit hat, daran teilzunehmen, ist die Einschulung jeweils am 1. Samstag nach Beginn eines Schuljahres.

Die Feier beginnt mit einem Wortgottesdienst in der Heilig-Geist-Kirche, der von Schülern und Lehrern gestaltet wird. Anschließend laden wir ein zur Einschulungsfeier in der Schule. Hier gibt es ein kurzes Programm und anschließend gehen die Kinder noch für ungefähr eine halbe Stunde in ihre Klassen. In dieser Zeit sind alle Eltern und Gäste zum Kaffee und Imbiss eingeladen, der von den Eltern des 2. Jahrgangs organisiert wird. Natürlich erhalten Sie für diese Feier eine gesonderte Einladung.

<strong>Arbeitsgemeinschaften - AGs</strong>

Im Rahmen der verlässlichen Grundschule findet wöchentlich eine AG-Stunde für den 3. und 4. Schuljahrgang statt.

<strong>Ausleihverfahren für Lernmittel</strong>

In Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können aber die meisten Lernmittel gegen ein Entgelt ausgeliehen werden. Die Ausgestaltung des Ausleihverfahrens richtet sich nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenz. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist jedoch freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. An unserer Schule gibt es jedoch nur eine Paketausleihe. Es können nicht einzelne Bücher ausgeliehen werden.

Leistungsberechtigte nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach dem Sozialgesetzbuch sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Für Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern reduziert sich der Mietpreis, wobei eine Schulbescheinigung der Geschwisterkinder vorliegen muss.

Die Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, die ausgeliehenen Lehrmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die ausgeliehenen Bücher sollten alle mit einem Schutzumschlag versehen werden.

<strong>Aufsicht</strong>

Unsere Schüler und Schülerinnen teilen sich den Schulhof mit den Schülerinnen und Schülern der Nachbarschule. In jeder großen Pause nehmen 2 Lehrkräfte die Pausenaufsicht wahr. Bei Problemen sollten die Lehrkräfte, die Aufsicht führen stets erste Ansprechpartner für die Kinder sein.

Die Frühaufsicht schließt die Gebäudetüren auf und ist für die Kinder von 7.40 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr ansprechbar.

<strong>Bastelmaterial</strong>
Bastelmaterial und Kopien werden den Schülern seitens der Schule zur Verfügung gestellt. Dafür wird pro Kind im Schuljahr ein fester Betrag eingesammelt.
<strong>Betreuung</strong>

Im Rahmen der verlässlichen Grundschule können alle Schüler der 1. und 2. Klassen täglich bis 13.00 Uhr von unseren pädagogischen Mitarbeiterinnen betreut werden. Für diese Betreuung entstehen keine Kosten. Die Schüler und Schülerinnen müssen jedoch verbindlich für ein Halbjahr angemeldet werden. Die Betreuungszeiten bieten Freiraum für Spiel und kreatives Gestalten. Sie sollten nicht für die Erledigung von Hausaufgaben genutzt werden.

Als Ziel haben wir uns gesetzt, dass die Kinder die Schule nicht nur als Ort des Lernens, sondern auch als Ort der sozialen Kommunikation, des Spiels und der Freundschaftspflege wahrnehmen. Das Angebot der vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten reicht von kreativem Basteln über Malen bis hin zu Gesellschafts- und Rollenspielen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit frei zu spielen oder sich zurückzuziehen. Besonderen Wert legen wir auf Bewegung an der frischen Luft, wozu der naturnahe Schulhof mit seinem großen Sandplatz, mehreren Klettergerüsten, einem Niedrigseilgarten und einem großen Fußballfeld bestens geeignet ist.

In begrenzter Anzahl ist die Aufnahme in der Hausaufgabenbetreuung „Die Schlaufüchse“ inkl. Mittagessen möglich. Es stehen auch begrenzte Plätze im Hort der Matthäus Kirchengemeinde zur Verfügung.

<strong>Beurlaubungen</strong>

Eine Beurlaubung für einen Tag aus einem wichtigen Grund kann bei der Klassenleitung schriftlich beantragt und von dieser erteilt werden. Längere Beurlaubungen können schriftlich über die Klassenleitung bei der Schulleitung beantragt werden.

Nach der allgemeinen Ferienordnung können Schüler unmittelbar vor und nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigem Grund beurlaubt werden.

<strong>Bibliothek</strong>

Wir haben eine gut ausgestattete Schülerbücherei, die täglich in der großen Pause geöffnet ist. Jedes Kind bekommt bereits in der ersten Klasse einen Leseausweis, womit es zur Ausleihe altersgemäßer Bücher angeregt wird. Die Ausleihe wird von Eltern mit viel Engagement und Fürsorge für die Kinder ehrenamtlich betreut.

<strong>Busfahrkarten</strong>

Zurzeit erhalten alle Grundschüler der Stadt Osnabrück eine Busfahrkarte für den Weg zur Schule. Änderungen der Buslinie können nur von den Stadtwerken vorgenommen werden und werden nicht im Sekretariat der Schule bearbeitet. Bei Verlust kann bei den Stadtwerken eine neue Karte gegen ein Entgelt beantragt werden.

<strong>Elternbriefe</strong>

Elternbriefe werden den Schülern über die Elternmappe mitgegeben. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig, ob in der Elternmappe neue Informationen hinterlegt sind. Informieren Sie sich ausführlich über alle Mitteilungen und geben Sie Ihrem Kind etwaige Abschnitte ausgefüllt und unterschrieben über den Schulplaner wieder mit in die Schule. Sollte Geld (z.B. zum Kopieren, Basteln, für Theater- oder Klassenfahrten etc.) eingesammelt werden, geben Sie das Geld bitte passend in einem Briefumschlag mit. Den Umschlag versehen Sie bitte mit dem Namen und der Klasse Ihres Kindes.

<strong>Gottesdienste</strong>

Als Grundschule für Schülerinnen und Schüler des katholischen Bekenntnisses nehmen wir mehrmals im Jahr an Schulgottesdiensten in der Heilig-Geist-Kirche teil. Diese werden in der Regel abwechselnd durch die einzelnen Jahrgänge organisiert. Alle Schüler nehmen daran teil. Eltern sind ebenfalls herzlich eingeladen.
Neben den Gottesdiensten führen wir weitere religiöse Projekte durch, wie z.B. eine wiederkehrende Wallfahrt nach Rulle, einen religiösen Tag mit Besuch bei einem Schäfer, Adventsfeiern, Adventsbesinnungen oder Zeitungsprojekte mit dem Kirchenboten des Bistums Osnabrück.

<strong>Halteverbot vor der Schule</strong>

Vor unserer Schule gilt ein absolutes Halteverbot, das Sie bitte grundsätzlich immer beachten. Es dient der Sicherheit aller Kinder.

<strong>Hausaufgaben</strong>

Unsere Schüler bekommen in der Regel täglich von Montag bis Donnerstag Hausaufgaben auf. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind diese stets gewissenhaft und zuverlässig erledigt. Laut aktuellem Erlass sollen Hausaufgaben in der Grundschule nicht mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen.

Die Hausaufgaben schreiben die Schüler stets in ihrem Schulplaner auf, daher muss dieser täglich mit in die Schule gebracht und immer aktuell gehalten werden.

<strong>Krankmeldungen und Entschuldigungen</strong>

Sollte Ihr Kind krank werden oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, teilen Sie dies bitte noch vor Unterrichtsbeginn per Anruf im Sekretariat mit (Telefon: 0541 / 16 8 66). Wenn das Büro nicht besetzt ist, können Sie die Krankmeldung auch auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Außerdem erwarten wir eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten, möglichst am ersten Tag, spätestens innerhalb von drei Tagen. Diese Regelung gilt auch für die Fächer Sport und Schwimmen.

Anfragen auf Befreiung vom Unterricht (z.B. Arztbesuch, Familienfeiern, Kuren, Sportwettkämpfe etc. müssen schriftlich bei der Klassenlehrkraft oder bei der Schulleitung beantragt werden.

<strong>Läuse und andere meldepflichtige Krankheiten</strong>

Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben oder ein entsprechender Verdacht bestehen, sind Sie nach §34 (5) des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen und die (Verdachts-) Diagnose mitzuteilen. Ihr Kind darf erst dann wieder die Schule besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung durch Ihr Kind nicht mehr zu befürchten ist.

Kopfläuse sind weitverbreitete, lästige Plagegeister, die nichts mit persönlicher Sauberkeit zu tun haben. Auch auf einem gepflegten Kopf fühlen sich Läuse wohl und vermehren sich. Hat Ihr Kind Kopflausbefall, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren. Die Schule muss alle Eltern der betroffenen Lerngruppe zur Kontrolle Ihrer Kinder auffordern. Ein Betroffener darf nach der 1. Behandlung wieder die Schule besuchen. Eine 2. Behandlung ist unbedingt nach etwa 8-10 Tagen erforderlich. Nur so kann ein Kopflausbefall erfolgreich bekämpft werden.

L<strong>etzter Schultag vor den Ferien</strong>

Am letzten Schultag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres schließt der Unterricht nach der letzten planmäßigen Unterrichtsstunde. Auch die Betreuung findet statt.

Am letzten Schultag vor den Sommerferien und am letzten Schultag vor den Halbjahresferien (Zeugnisausgabe) ist Unterrichtsschluss nach der 3. Unterrichtsstunde. Auch die Betreuung und die Schlaufüchse entfallen an diesem Tag.

<strong>Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen</strong>

Bei extremen Wetterverhältnissen wie Schnee- und Eisglätte oder Katastrophenalarm kann der Unterricht entfallen. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, trifft der zuständige Schulträger (die Stadt Osnabrück) in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender (z. B. NDR1, NDR2, N-JOY, ffn, Antenne Niedersachsen etc.) zusammen mit den Verkehrshinweisen sowie über das Internet (www.osnabrueck.de) mitgeteilt.

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

<strong>Smiliebögen</strong>

Die Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten beruhen auf Beobachtungen, die in den LeNi-Bögen dokumentiert werden. Eltern bekommen viermal pro Schuljahr eine Rückmeldung über das Arbeits- und Sozialverhalten in Form von Smiliebögen, die sowohl mit den Schülern als auch mit den Eltern besprochen und die von den Eltern unterschrieben werden.

<strong>Versicherung</strong>

Mit der Einschulung sind die Kinder über die Schule unfallversichert. Das gilt für Unfälle im Schulgebäude, auf dem Schulhof und während schulischer Pflichtveranstaltungen. Nur der direkte Schulweg ist versichert. Nicht versichert sind Umweg auf dem Schulweg oder das Spielen auf dem Schulgelände am Nachmittag. Für Eltern besteht eine Unfallmeldepflicht. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in unserem Sekretariat. Dort müssen sie auch wieder abgegeben werden.

<strong>Wasserprojekt</strong>

In den Klassen gibt es die Möglichkeit sich an einem Wasserprojekt zu beteiligen. Für einen Betrag von 5 € können die Kinder jederzeit Mineralwasser trinken. Wir möchten unsere Schüler dahingehend erziehen, auf süße zuckerhaltige Getränke zu verzichten. Wir bitten die Eltern, diesen Beitrag zur Gesundheitserziehung ihrer Kinder zu unterstützen und auf das Mitgeben von Getränkeflaschen auch aus ökologischen Gesichtspunkten zu verzichten.

<strong>Weg zur Schule</strong>

Üben Sie vor der Einschulung den Weg mit Ihrem Kind. Suchen Sie bitte einen verkehrssicheren Weg und erklären Sie Ihrem Kind die Bedeutung von Fußgängerüberwegen und Ampeln.

Falls Sie Ihr Kind morgens mit dem Auto zur Schule bringen, beachten Sie bitte das Halteverbot vor der Schule und denken sie auch daran, dass die vorgeschriebenen 30 km/h schon zu schnell sein können. Bitte lassen Sie Ihr Kind auf dem Parkplatz „Lerchenstraße“ aus- und einsteigen und die Überquerungshilfen am Reinhold-Tiling Weg nutzen. Im Rahmen der Mobilitätserziehung werden wir die Schüler und Schülerinnen gleich zu Beginn des ersten Schuljahres mit dem Umfeld der Schule vertraut machen und die wichtigen Wegstrecken abgehen und auf Gefahren hinweisen.

<strong>Zeitplan</strong>

Das Schulgebäude ist morgens ab 7.40 Uhr geöffnet. Die Kinder gehen direkt in ihren Klassenraum. Die Eingangstür vom Reinhold-Tiling-Weg ist geöffnet und die Eingangstüren vom Hof sind während der gesamten Schulzeit geöffnet und werden mittags gegen 14.00 Uhr geschlossen.

<strong>Zeugnisse</strong>

Zum Ende des 1. Schuljahres und zum Ende des 2. Schuljahres erhalten die Schüler Zeugnisse in Form einer Lernstandsbeschreibung, die den Erwerb von Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen beschreibt.

Die Klassenlehrer bieten nach dem ersten Schuljahr Zeugnisgespräche an und erklären die Abstufungen innerhalb der schriftlichen Formulierungen.

Ab dem 3. Schuljahr erhalten die Schüler/innen Zeugnisnoten und ausformulierte Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten.

Kontakt

Heilig-Geist-Schule
Reinhold-Tiling-Weg 62
49088 Osnabrück
Telefon: 0541 323-82800
E-Mail: info@heiliggeistschule.de
Impressum
Datenschutz

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