Die Entscheidungen in der Schule werden von den Konferenzen, dem Schulvorstand und der Schulleitung getroffen. Die Gremien im Einzelnen:
Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiterin/Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare und Anwärter/innen, die hauptberuflich an
der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Als Elternvertreter in der Gesamtkonferenz wurden im Schuljahr 2026/2027 gewählt:
- folgt
Stand:
Als ElternvertreterInnen für die Fachkonferenzen wurden im Schuljahr 2026/2027 gewählt:
- Deutsch: folgt
- Englisch:
- Religion:
- Kunst / Textile Gestaltung / Werken:
- Mathematik:
- Musik:
- Sachunterricht:
- Sport:
Stand:
Fachkonferenzen (§ 35 Abs. 1 NSchG) werden an den allgemein bildenden Schulen von der Gesamtkonferenz für einzelne Unterrichtsfächer oder
Gruppen von Fächern eingerichtet. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern.Fachkonferenzen bestehen aus den Lehrkräften, die die Fächer an der Schule unterrichten sowie aus gewählten Elternvertretern.
Die aktuellen Elternvertreter der Fachkonferenzen werden hier im Anschluss an die nächste Schulelternratssitzung veröffentlicht.
Im Schuljahr 2026/2027 sind die gewählten ElternvertreterInnen der Klassenkonferenzen:
- Klasse E1: Frau Geskes, Herr Balig, Frau Tiessen Linan
- Klasse E2: Frau Frau Krägelin, Frau Manke, Herr Zwirner
- Klasse E3: Frau Crystalla, Frau Pflüger, Frau Balkau
- Klasse E4: Frau Baumgartner, Herr Theers, Frau Winkler
- Klasse E5: Frau Schmidt, Herr Wygold, Frau Klenke,
- Klasse E6: Frau Patterson, Frau Feld, Frau Erciyes
- Klasse 3a: Frau Kiel, Frau Gardemann, Frau Spratte-Michelbrink
- Klasse 3b: Herr Kathmann, Frau Suendorf, Frau Westermann
- Klasse 3c: Frau Sommer, Frau van der Veen, Frau Farger-Smulski
- Klasse 4a: Frau Röttgers, Frau Pille, Herr Buddeke
- Klasse 4b: Frau Özay, Frau Aßmus, Herr Bruns
- Klasse 4c: Herr Kleinelanghorst, Frau Lotze, Frau Ritter
Stand: 16.09.2025
Der Vorstand des Schulelternrates 2025/2026 setzt sich wie folgt zusammen:
- wird noch aktualisiert
Der Vorstand des Schulelternrates ist per E-Mail erreichbar unter
ser-vorstand@heiliggeistschule.de
Stadtelternrat:
- Herr Jörg Meyer
- Herr Frederik Kathmann
Festausschuss:
- folgt
Stand: 20.09.2024
Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz (§ 35 Abs. 2 NSchG) einzurichten. Diese entscheidet über die Angelegenheiten die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen oder Schüler betreffen, z. B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 5 NSchG), soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat.
An den allgemein bildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.
An der Heilig-Geist-Schule sind die folgenden Vertreter*innen gewählt:
- LehrervertreterInnen
- Frau Lange-Glandorf (Rektorin / Vorsitzende)
- Frau Lindstedt
- Herr Kaltermann
- Herr Rothermundt
- Frau Holtgrewe, stellvertretendes Mitglied
- Frau Unger, stellvertretendes Mitglied
- ElternvertreterInnen
- Frau Franziska Breitschaft
- Frau Helene Kaiser
- Frau Isabel Baumgartner
- Herr Stefan Buddeke
Stand: 25.09.2024
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.
Schulleiterin:
Frau Lange-Glandorf
stellvertretende Schulleiterin:
Frau Lindstedt
Aufgabenbereiche der Schulleitung:
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den
Seiten des Bildungsportals Niedersachsen.

